Begriffe der privaten Krankenversicherung
in der Kurzerklärung:
Sterbetafel:
In der Beitragskalkulation der Privaten Krankenversicherung spielt neben der Schadenswahrscheinlichkeit,
Deckung interner Kosten, Bildung von Rückstellungen u.Ä. auch die Sterbetafel eine Rolle. In der PKV
werden Altersrückstellungen gebildet, die helfen sollen, den Beitrag bei steigendem Alter vergleichsweise
stabil zu halten. Diese Mittel sollen ja auch bis zum Schluß reichen.
Daher spielt die durchschnittliche
Lebenserwartung von privat Versicherten eine Rolle. Diese ist in der Sterbetafel dargestellt. Die privaten
Krankenversicherungen müssen alle mit möglichst aktuellen Sterbetafeln arbeiten. Sie werden immer
wieder der tatsächlichen Entwicklung angepaßt.
Beitragsbemessungsgrenze:
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des monatlichen Einkommens Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Bis vor einigen Jahren entschied dies gleichzeitig
auch, wer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Heute ist das nicht mehr so. Die Pflicht-
grenze dafür ist höher geworden als die Beitragsbemessungsgrenze. Durch Steigerungen dieser Grenze
erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag für alle Personen, die bereits den Höchstsatz der
gesetzlichen Kasse zahlen.
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld tritt in der privaten Krankenversicherung an die Stelle der Lohnfortzahlung,
wenn diese endet. So ist das für Angestellte. Es ersetzt das Einkommen bei Krankheit, oder
Unfallfolgen. Bei den meisten Angestellten leistet es also nach 6 Wochen. Selbständige können
ebenfalls Krankentagegeld abschließen. Es ersetzt direkt das Nettoeinkommen, was jedoch
nicht unbedingt in voller Höhe abgedeckt wird. Wann es einsetzen soll, entscheidet die
gewählte Karenzzeit des Tarifs.
Karenzzeit
Die Karenzzeit sagt aus, wann das Tagegeld anfängt, zu leisten. Bei Angestellten ist die
Karenzzeit 6 Wochen, oder auch länger, abhängig davon, wie lange die Lohnfortzahlung des
Arbeitgebers andauert. Bei Selbständigen kann die Karenzzeit frei ausgewählt werden, wie
der Bedarf gesehen wird. begrenzt lediglich durch die unterschiedlichen Stufen (Karenzzeit-
Stufen), die der jeweilige Versicherer anbietet. Karenzzeiten gibt es z.B. von 3 Tagen,
7 Tagen, 14 Tagen, 21 Tagen, 28 Tagen, 42 Tagen, etc., bis zu 364 Tagen. Selbständige
müssen die Zeit bis dahin selbst überbrücken.
Laser-Operationen
Laser-Operationen der Augen, auch Lasik-Operation genannt, sind für Kurz- oder Weitsichtige denkbar.
Jedoch gehört dies nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen in der PKV. Bestenfalls gibt es kleine Zuschüsse.
Gerichte, die darüber entscheiden mußten, ob die PKV dies leisten muß, kamen im Wesentlichen auf Folgendes:
Das Operationsrisiko hält man für besonders groß. Denn eine solche Operation kann in Einzelfällen auch
zur Erblindung führen. Außerdem ist es unmöglich vorauszusagen, ob nach einer Lasik-OP nicht weiterhin
eine Brille getragen werden muß (nur eine Schwächere). Bei der Operation wird der natürliche Zustand der
Hornhaut irreparabel zerstört. Daher handelt es sich nach Ansicht der Gerichte bei einer Lasik-Operation
um eine Art Schönheits-Chirurgie, die lediglich dazu dienen soll, das lästige Tragen einer Brille durch eine
optische Korrektur am Auge überflüssig zu machen. Die Fehlsichtigkeit bzw. seine Ursache wird dadurch
nicht geheilt.
Hilfsmittelkatalog:
In der PKV wird in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich wiedergegeben, welche Hilfsmittel
übernommen werden. Die Auflistung dessen nennt man Hilfsmittelkatalog. Darin sind die üblichen
Hilfsmittel stets enthalten, wie Brille, Kontaktlinsen, Gehstützen, Kunstglieder, Bandagen, orthopädische
Schuhe, orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Hörgeräte, Sprechgeräte, Rollstühle etc.- Alles, was
dabei nicht aufgeführt ist, wird auch nicht übernommen, oder höchstens freiwillig bezuschußt. Wenn die
Aufzählung umfassender ist, hat man also auch mehr Leistungen. Was nicht überall aufgeführt ist, sind
Z.B.: Blindenhund, Heimdialysegerät, Beatmungsgeräte, Überwachungsmonitore, Inhalationsgeräte.
Für besonders teure Hilfsmittel sind Begrenzungen der Erstattung üblich.
Offener Hilfsmittelkatalog:
Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ist gemeint, daß der Krankenversicherer in seinen Bedingungen zwar
beispielhaft umschreibt, Hilfsmitteln gehört, aber keine abschließende Hilfsmittel-Liste existiert. Dadurch
würden neu entwickelte Hilfsmittel, welche per allgemeiner Definition erstattbar sind, automatisch anerkannt
werden. Das gibt eine größere Sicherheit. Die Formulierung muß aber schon erfüllt sein. Wie z.B., daß
"technische Mittel übernommen werden, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
sollen". Versicherer bzw. mit Tarife mit offenem Hilfsmittelkatalog sind eher selten, da die Kosten dann
auch schlechter kalkulierbar sind.
Risikozuschlag für Sehhilfen:
Einige neuere Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen vor, daß es einen Risikozuschlag
für das Tragen von Sehhilfen gibt (also Brille, Kontaktlinsen). Das gilt aber nur, wenn das bereits
bei Antragstellung zutrifft. Nicht, wenn sich das später ergibt. Die Zuschläge sind überschaubar,
wie z.B. 3,- bis 5,- Euro. Man kann dafür mitunter Sehhilfen auch ausschließen lassen, und
braucht dann auch keinen Zuschlag zu zahlen.
Zahnleistungen ganz ausschließen
Wenn man selbst Zahnarzt ist, oder einen in der Familie hat, kann man den Zahntarif auch
ganz weglassen. Oder wenn man bereits viel Zahnersatz, viele fehlenden Zähne etc. hat,
kann man auf die Idee kommen, den Zahntarif erstmal wegzulassen. So kann man immerhin
bei einigen Versicherern aufgenommen werden, wenn das sonst nicht gegangen wäre. Oder
der Ausschluß der Zähne wäre ohnehin so umfassend, daß man kaum etwas bekäme. Dann
kann man wenigstens den Zahntarif sparen, was den Beitrag um 50,- bis 90,- Euro senkt.
PKV für Seefahrer
Wer nicht unter deutscher, sondern fremder Flagge auf See unterwegs ist, fällt nicht in die gesetzliche Krankenversicherung,
sondern kann sich auch privat versichern. Es ist zwar nicht leicht, Versicherer hiefür in der privaten Krankenversicherung
zu finden, aber es gibt solche. Krankentagegeld kann allerdings für die Auslandstätigkeit nicht versichert werden. Dies
würde nur geleistet, wenn man sich krank nach Deutschland "retten" kann.
PKV für Piloten und anderes fliegendes Personal
Angestellte Piloten oder anderes fliegendes Personal, das die Voraussetzung für die private Krankenversicherung erfüllt,
kann auch in der PKV aufgenommen werden. Die Versicherer sind davon allerdings nicht alle angetan. Die eigenverantwortlich
zusammengestellten Annahmerichtlinien besagen oft, daß Piloten nicht angenommen werden. Oder sie werden zwar angenommen,
haben aber Einschränkungen im Krankentagegeld. Dies rührt daher, daß ein Pilot aufgrund der strengen Anforderungen evt.
flugunfähig ist, aber gemäß den Richtlinien der PKV nicht so krank ist, daß er als arbeitsunfähig gilt. Gleichwohl will er ein
Tagegeld haben, wenn er nicht gerade - statt heimgeschickt zu werden - für Dienste am Boden eingesetzt wird. Im Idealfall nimmt
man eine PKV, bei der Tagegeld-Anspruch auch bei Flugunfähigkeit gilt.
Kosten um Schwangerschaft und Entbindung
Pflicht zur Krankenversicherung
Hat die private Krankenversicherung auch Schwächen gegenüber der PKV
Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer
Mindestbindungsdauern in der privaten
Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können
Kann man Kinder allein in der PKV versichern
Stationäre Zusatzversicherung in der PKV
Fehlende Zähne ausschließen
Kann man Kinder allein in der PKV versichern
Welche privaten Krankenversicherungen gibt es eigentlich
Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus
Allergien
Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV
Alleinversicherung von Kindern in der PKV
Die Produktinformation in der privaten Krankenversicherung
Prüfung der Leistungspflicht in der PKV
Vorversicherung in der Krankenversicherung
Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV
Berufsanfaenger in der PKV
Kurtarif
Beitragsrückerstattung
Allgemeine Wartezeiten
Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer
Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV
Verliert man die Beitragsrückerstattung immer wenn man zum Arzt oder Zahnarzt gegangen ist
Borderline Syndrom Forum
Depressionen
Asperger Syndrom
Die Produktinformation in der privaten Krankenversicherung
Was ist ein Belegarzt
Was ist ein Belegarzt
Vertragsdauer in der PKV
Können TeilzeitBeschäftigte in der PKV sein
Sterbetafel
Entbindungspauschale in der PKV
Kann man Kinder allein in der PKV versichern
Alleinversicherung von Kindern in der PKV
Beamtenanwärter in der PKV
Was ist ein Belegarzt
Was wird vom Arbeitgeberzuschuß getragen
Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung
Welche privaten Krankenversicherungen gibt es eigentlich
Karenzzeit
Versicherungspflichtgrenze
Krankentagegeld
ArztTarife in der PKV
ArztTarife in der PKV
Welche privaten Krankenversicherungen gibt es eigentlich
PKV für Seefahrer
ArztTarife in der PKV
Fehlende Zähne ausschließen
Ist eine denkbare Arbeitslosigkeit ein Hinderungsgrund für den Beitritt in die PKV
Besondere Wartezeiten
Die Produktinformation in der privaten Krankenversicherung
Kurtarif
Risikozuschlag für Sehhilfen
Sind Risikozuschläge in der PKV auf Dauer zu zahlen
Vorvertragliche Anzeigepflicht in der PKV
Sind Risikozuschläge in der PKV auf Dauer zu zahlen
Versicherungswechsel in der PKV durch Nichtzahlung des Beitrags
Annahmerichtlinien in der PKV
Krankentagegeld
Höchsteintrittsalter in der PKV
Beamtenanwärter in der PKV
von Antrag oder Angebotsanfrage
Vertragsdauer in der PKV
Vorversicherung in der Krankenversicherung
Gesetzliche Altersrückstellung
Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können
Gesetzliche Altersrückstellung
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