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Begriffe der privaten Krankenversicherung in der Kurzerklärung:

Sterbetafel:

In der Beitragskalkulation der Privaten Krankenversicherung spielt neben der Schadenswahrscheinlichkeit, Deckung interner Kosten, Bildung von Rückstellungen u.Ä. auch die Sterbetafel eine Rolle. In der PKV werden Altersrückstellungen gebildet, die helfen sollen, den Beitrag bei steigendem Alter vergleichsweise stabil zu halten. Diese Mittel sollen ja auch bis zum Schluß reichen.

Daher spielt die durchschnittliche Lebenserwartung von privat Versicherten eine Rolle. Diese ist in der Sterbetafel dargestellt. Die privaten Krankenversicherungen müssen alle mit möglichst aktuellen Sterbetafeln arbeiten. Sie werden immer wieder der tatsächlichen Entwicklung angepaßt.

Beitragsbemessungsgrenze:

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des monatlichen Einkommens Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Bis vor einigen Jahren entschied dies gleichzeitig auch, wer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Heute ist das nicht mehr so. Die Pflicht- grenze dafür ist höher geworden als die Beitragsbemessungsgrenze. Durch Steigerungen dieser Grenze erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag für alle Personen, die bereits den Höchstsatz der gesetzlichen Kasse zahlen.

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld tritt in der privaten Krankenversicherung an die Stelle der Lohnfortzahlung, wenn diese endet. So ist das für Angestellte. Es ersetzt das Einkommen bei Krankheit, oder Unfallfolgen. Bei den meisten Angestellten leistet es also nach 6 Wochen. Selbständige können ebenfalls Krankentagegeld abschließen. Es ersetzt direkt das Nettoeinkommen, was jedoch nicht unbedingt in voller Höhe abgedeckt wird. Wann es einsetzen soll, entscheidet die gewählte Karenzzeit des Tarifs.

Karenzzeit

Die Karenzzeit sagt aus, wann das Tagegeld anfängt, zu leisten. Bei Angestellten ist die Karenzzeit 6 Wochen, oder auch länger, abhängig davon, wie lange die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers andauert. Bei Selbständigen kann die Karenzzeit frei ausgewählt werden, wie der Bedarf gesehen wird. begrenzt lediglich durch die unterschiedlichen Stufen (Karenzzeit- Stufen), die der jeweilige Versicherer anbietet. Karenzzeiten gibt es z.B. von 3 Tagen, 7 Tagen, 14 Tagen, 21 Tagen, 28 Tagen, 42 Tagen, etc., bis zu 364 Tagen. Selbständige müssen die Zeit bis dahin selbst überbrücken.

Laser-Operationen

Laser-Operationen der Augen, auch Lasik-Operation genannt, sind für Kurz- oder Weitsichtige denkbar. Jedoch gehört dies nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen in der PKV. Bestenfalls gibt es kleine Zuschüsse.

Gerichte, die darüber entscheiden mußten, ob die PKV dies leisten muß, kamen im Wesentlichen auf Folgendes: Das Operationsrisiko hält man für besonders groß. Denn eine solche Operation kann in Einzelfällen auch zur Erblindung führen. Außerdem ist es unmöglich vorauszusagen, ob nach einer Lasik-OP nicht weiterhin eine Brille getragen werden muß (nur eine Schwächere). Bei der Operation wird der natürliche Zustand der Hornhaut irreparabel zerstört. Daher handelt es sich nach Ansicht der Gerichte bei einer Lasik-Operation um eine Art Schönheits-Chirurgie, die lediglich dazu dienen soll, das lästige Tragen einer Brille durch eine optische Korrektur am Auge überflüssig zu machen. Die Fehlsichtigkeit bzw. seine Ursache wird dadurch nicht geheilt.

Hilfsmittelkatalog:

In der PKV wird in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich wiedergegeben, welche Hilfsmittel übernommen werden. Die Auflistung dessen nennt man Hilfsmittelkatalog. Darin sind die üblichen Hilfsmittel stets enthalten, wie Brille, Kontaktlinsen, Gehstützen, Kunstglieder, Bandagen, orthopädische Schuhe, orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Hörgeräte, Sprechgeräte, Rollstühle etc.- Alles, was dabei nicht aufgeführt ist, wird auch nicht übernommen, oder höchstens freiwillig bezuschußt. Wenn die Aufzählung umfassender ist, hat man also auch mehr Leistungen. Was nicht überall aufgeführt ist, sind Z.B.: Blindenhund, Heimdialysegerät, Beatmungsgeräte, Überwachungsmonitore, Inhalationsgeräte. Für besonders teure Hilfsmittel sind Begrenzungen der Erstattung üblich.

Offener Hilfsmittelkatalog:

Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ist gemeint, daß der Krankenversicherer in seinen Bedingungen zwar beispielhaft umschreibt, Hilfsmitteln gehört, aber keine abschließende Hilfsmittel-Liste existiert. Dadurch würden neu entwickelte Hilfsmittel, welche per allgemeiner Definition erstattbar sind, automatisch anerkannt werden. Das gibt eine größere Sicherheit. Die Formulierung muß aber schon erfüllt sein. Wie z.B., daß "technische Mittel übernommen werden, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen". Versicherer bzw. mit Tarife mit offenem Hilfsmittelkatalog sind eher selten, da die Kosten dann auch schlechter kalkulierbar sind.

Risikozuschlag für Sehhilfen:

Einige neuere Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen vor, daß es einen Risikozuschlag für das Tragen von Sehhilfen gibt (also Brille, Kontaktlinsen). Das gilt aber nur, wenn das bereits bei Antragstellung zutrifft. Nicht, wenn sich das später ergibt. Die Zuschläge sind überschaubar, wie z.B. 3,- bis 5,- Euro. Man kann dafür mitunter Sehhilfen auch ausschließen lassen, und braucht dann auch keinen Zuschlag zu zahlen.

Zahnleistungen ganz ausschließen

Wenn man selbst Zahnarzt ist, oder einen in der Familie hat, kann man den Zahntarif auch ganz weglassen. Oder wenn man bereits viel Zahnersatz, viele fehlenden Zähne etc. hat, kann man auf die Idee kommen, den Zahntarif erstmal wegzulassen. So kann man immerhin bei einigen Versicherern aufgenommen werden, wenn das sonst nicht gegangen wäre. Oder der Ausschluß der Zähne wäre ohnehin so umfassend, daß man kaum etwas bekäme. Dann kann man wenigstens den Zahntarif sparen, was den Beitrag um 50,- bis 90,- Euro senkt.

PKV für Seefahrer

Wer nicht unter deutscher, sondern fremder Flagge auf See unterwegs ist, fällt nicht in die gesetzliche Krankenversicherung, sondern kann sich auch privat versichern. Es ist zwar nicht leicht, Versicherer hiefür in der privaten Krankenversicherung zu finden, aber es gibt solche. Krankentagegeld kann allerdings für die Auslandstätigkeit nicht versichert werden. Dies würde nur geleistet, wenn man sich krank nach Deutschland "retten" kann.

PKV für Piloten und anderes fliegendes Personal

Angestellte Piloten oder anderes fliegendes Personal, das die Voraussetzung für die private Krankenversicherung erfüllt, kann auch in der PKV aufgenommen werden. Die Versicherer sind davon allerdings nicht alle angetan. Die eigenverantwortlich zusammengestellten Annahmerichtlinien besagen oft, daß Piloten nicht angenommen werden. Oder sie werden zwar angenommen, haben aber Einschränkungen im Krankentagegeld. Dies rührt daher, daß ein Pilot aufgrund der strengen Anforderungen evt. flugunfähig ist, aber gemäß den Richtlinien der PKV nicht so krank ist, daß er als arbeitsunfähig gilt. Gleichwohl will er ein Tagegeld haben, wenn er nicht gerade - statt heimgeschickt zu werden - für Dienste am Boden eingesetzt wird. Im Idealfall nimmt man eine PKV, bei der Tagegeld-Anspruch auch bei Flugunfähigkeit gilt.

Kosten um Schwangerschaft und Entbindung Pflicht zur Krankenversicherung Hat die private Krankenversicherung auch Schwächen gegenüber der PKV Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer Mindestbindungsdauern in der privaten Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können Kann man Kinder allein in der PKV versichern Stationäre Zusatzversicherung in der PKV Fehlende Zähne ausschließen Kann man Kinder allein in der PKV versichern Welche privaten Krankenversicherungen gibt es eigentlich Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus Allergien Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV Alleinversicherung von Kindern in der PKV Die Produktinformation in der privaten Krankenversicherung Prüfung der Leistungspflicht in der PKV Vorversicherung in der Krankenversicherung Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV Berufsanfaenger in der PKV Kurtarif Beitragsrückerstattung Allgemeine Wartezeiten Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV Verliert man die Beitragsrückerstattung immer wenn man zum Arzt oder Zahnarzt gegangen ist Borderline Syndrom Forum Depressionen Asperger Syndrom Die Produktinformation in der privaten Krankenversicherung Was ist ein Belegarzt Was ist ein Belegarzt Vertragsdauer in der PKV Können TeilzeitBeschäftigte in der PKV sein Sterbetafel Entbindungspauschale in der PKV Kann man Kinder allein in der PKV versichern Alleinversicherung von Kindern in der PKV Beamtenanwärter in der PKV Was ist ein Belegarzt Was wird vom Arbeitgeberzuschuß getragen Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung Welche privaten Krankenversicherungen gibt es eigentlich Karenzzeit Versicherungspflichtgrenze Krankentagegeld ArztTarife in der PKV ArztTarife in der PKV Welche privaten Krankenversicherungen gibt es eigentlich PKV für Seefahrer ArztTarife in der PKV Fehlende Zähne ausschließen Ist eine denkbare Arbeitslosigkeit ein Hinderungsgrund für den Beitritt in die PKV Besondere Wartezeiten Die Produktinformation in der privaten Krankenversicherung Kurtarif Risikozuschlag für Sehhilfen Sind Risikozuschläge in der PKV auf Dauer zu zahlen Vorvertragliche Anzeigepflicht in der PKV Sind Risikozuschläge in der PKV auf Dauer zu zahlen Versicherungswechsel in der PKV durch Nichtzahlung des Beitrags Annahmerichtlinien in der PKV Krankentagegeld Höchsteintrittsalter in der PKV Beamtenanwärter in der PKV von Antrag oder Angebotsanfrage Vertragsdauer in der PKV Vorversicherung in der Krankenversicherung Gesetzliche Altersrückstellung Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können Gesetzliche Altersrückstellung